Kunde werden
Jede bedürftige Person, die in Goch gemeldet ist, kann Kunde werden. Als bedürftig werden alle Personen eingestuft, die Hartz IV, Leistungen nach § 12 SGB II oder aber dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Haushalte, deren Einkommen unterhalb der nachstehenden Grenzen liegt, können ebenfalls eine Kundenkarte beantragen:
1 Person |
950,00 Euro |
|
2 Personen |
1.500,00 Euro |
Für jedes im gleichen Haushalt lebende Kind gibt es einen Zuschlag in Höhe von 250,00 Euro.
Die Einkommensgrenzen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zuständig für das Ausstellen und Verlängern der Kundenkarte sind die Mitarbeiter der Beratungsstelle. Pro Haushalt wird eine Kundenkarte ausgestellt.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Beantragung vorlegen
- Personalausweis / Pass / Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise
- Ggf. Nachweise zu den zum Haushalt zählenden Personen. Bei Kindern unter 18 Jahren genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Die Kundenkarte ist maximal ein Jahr gültig und kann unter Vorlage neuer Unterlagen verlängert werden.